Allgemeine Zielsetzungen und Inhalte des Unterrichtsfaches Kunst im Zweiten Bildungsweg
Im Fach Kunst soll herangeführt werden an künstlerische Weisen des Erfassens und Deutens von Welt. Das geschieht durch Tun und Erkennen. Die Möglichkeiten der Studierenden zu eigener Produktion sollen angeregt, entwickelt, gesteigert werden. Jedes eigene Produzieren hilft zugleich beim Verständnis künstlerischer Prozesse von anderen. Kunstwerkanalyse andererseits kann wieder eigene Kreativität anregen. Die Besonderheit des Faches besteht in der innigen Verbindung theoretischer Betrachtung und praktischen Tuns.
Was erwartet Sie?
Unterschiedliche Methodiken sind dabei bedingt durch Interessenlagen der Studierenden und durch fachliche Schwerpunkte des Lehrens (z. B. stärkerer Akzent auf Eigenproduktion oder auf Kunstwerkanalyse) miteinander zu kombinieren. Das Fach sollte sowohl dem Bedürfnis nach Kennenlernen einer gewissen epochenhaften Chronologie entsprechen, aber auch die Möglichkeit zu selbständigen kreativem Schaffen geben.
Dazu gehört notwendigerweise die Bereitstellung von Freiräumen, welche die spontane, experimentelle genauso wie die geplante Kreativität ermöglichen. Die Freiräume erlauben individuelle Ausdrucksformen ebenso wie kollektive Aktionen.
Für den rezeptiven wie auch produktiven Bereich ist das Erlernen der jeweiligen „bildnerischen Sprache“ Voraussetzung, ohne die ein Werk für das „Gegenüber“ unverständlich oder verschlossen bleiben muss. Neben kognitivem und handwerklich-praktischem Lernen kommt die Sensibilisierung und Öffnung für neue Einsichten oder Sehweisen ein besonderer Stellenwert zu.
Als Orientierungshilfe für mögliche Fachinhalte dienen hier folgende Sachbereiche:
- Bildende Kunst (Malerei, Zeichnung, Skulptur/Plastik, Architektur, Kunstepochen)
- Massenmedien (Druckgraphik, Fotographie, Video, Theater)
- Gestaltete Umwelt, Architektur, Design (Landschaftsgestaltung, Gebäudegestaltung, Gebrauchsdesign, Kommunikationdesign)
Verbindliche Themen und Unterrichtsinhalte ergeben sich aus den „Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe der Weiterbildungskollegs“, die aktuell dem Internet zu entnehmen sind.
Im Kunstunterricht und in den Fachkonferenzen werden Fragen zu Unterrichtsinhalten etc. besprochen und erläutert, um die Verbindlichkeit der Vorgaben zu gewährleisten.
Auszug aus den inhaltlichen Vorgaben für das Fach Kunst, veröffentlicht im Internet 2008:
2.1 Inhaltliche Schwerpunkte
• Abstraktion als Grundkonzept bildnerischer Gestaltung – vom Gegenstand zur Abstraktion (bezogen auf die Bereiche Rezeption, Reflexion und Produktion)
- Abstraktion als Methode der formalen Reduktion des Ikonizitätsgrades in Malerei und Grafik, z.B. gemäß den Naturalismuskriterien nach G. Schmidt
- Abstraktion als Methode der Ausdruckssteigerung im Sinne expressiver Tendenzen in Malerei, Grafik und Plastik am Beispiel des Expressionismus als Epoche und des Futurismus
- Abstraktion als Veranschaulichung von individuell als wesentlich erkannten Merkmalen der sichtbaren Wirklichkeit im Bereich der Plastik: Rodin, Moore, Brancusi
• kunstwissenschaftliche Methoden
- werkimmanentes Rezeptionsverfahren als Basis einer Interpretation
- praktisch-rezeptive Verfahren als Methoden der Bildanalyse (Perzeptbildung, Kompositionsskizzen und andere Strukturskizzen)
- Methoden der Kunstbetrachtung unter Nutzung werkexterner Quellen
Unterrichtsangebot am Westfalen-Kolleg Paderborn:
Das Fach Kunst kann am Westfalen-Kolleg Paderborn als Grundkurs wie auch als Leistungskurs gewählt werden und damit Abitur-Relevanz im schriftlichen oder mündlichen Bereich erhalten.
In der Einführungsphase wird daher auf eine sinnvolle und bewusste Fachwahl vorbereitet.
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ZBW Kunst
Aufgaben - Leistungsfeststellung - Abiturmodalitäten -
weitere Formen der Qualitätssicherung
Aufgaben:
Grundsätzlich geht es hier um die Sicherung des Lernerfolgs von Studierenden sowie um Beurteilungskonzepte, die individuell – je nach Gegenstands- oder Problembereich – unterschiedlichen Einflussfaktoren ausgesetzt sind.
Dabei sind die Aufgabenarten im Fach Kunst von besonderer Bedeutung und determinieren die gesamte Unterrichtsarbeit.
Aufgabenarten
Aufgabenart I: Bildnerische Gestaltung mit schriftlicher Erläuterung
Aufgabenart II: Analyse/ Interpretation von bildnerischer Gestaltung
Aufgabenart III: Fachspezifische Problemerörterung gebunden an Bildvorgaben oder Texte
Neben den genannten Aufgabenarten sind unterschiedliche Modelle weiterer Aufgabentypen möglich, die sich aus der Unterrichtssituation allgemein oder speziell ergeben können.
Auch sind Mischformen unter den Aufgabenarten denkbar.
Abitur-Klausuren orientieren sich aber ausschließlich an den oben genannten Aufgabenarten I bis III.
zu I:
Mit dieser Aufgabenart soll den besonderen Möglichkeiten des Faches Rechnung getragen werden. Wie auch bei den anderen Aufgabenarten, muss sich die Aufgabe auf Probleme und Inhalte der im Verlauf der Kursphase thematisierten Unterrichtsgegenstände beziehen.
Die konkrete Aufgabenstellung sollte den Studierenden die Möglichkeit geben,
- die im Bereich der bildnerischen Praxis erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen, Fertigkeiten und Einsichten zu nutzen,
- die zur Realisation notwendigen Mittel angemessen einzusetzen und (ggf.) selbständig auszusuchen,
- eine angemessenen Differenzierung und Integration das Form-Inhalt-Zusammenhangs herzustellen.
Dabei können die praktischen Arbeiten auf die Verwirklichung folgender grundsätzlicher Möglichkeiten visueller Vermittlung gerichtet sein:
- Darstellen, Kennzeichnen, Dokumentieren, Interpretieren von Objekten, Sachverhalten, Funktionszusammenhängen,
- Visualisierung/Formulierung von Vorstellungen, Bedeutungen, Intentionen, Wertungen.
zu II:
Gegenstände der Analyse und Interpretation sind Bilder, Werkobjekte, Filme, Situationen usw., die aus den Sach- und Gegenstandsbereichen des Unterrichtsfaches Kunst resultieren.
Ziel einer Analyse/Interpretation ist die angemessene Rezeption und ihre adäquate Darstellung. Die Angemessenheit zeigt sich darin, das die Text-Konstituenten in ihrer Besonderheit erkannt und unterschieden werden sowie deren Bedeutungszusammenhänge.
zu III:
Bei dieser Aufgabenform geht es um die Erörterung eines fachspezifischen Problems an sich oder bezogen auf bestimmte visuelle Texte/Objekte.
Die Erörterung einen fachspezifischen Problems kann z. B. die Abgrenzung einer Kunstrichtung gegenüber einer anderen sein. Solche Aufgaben setzen allgemein voraus, daß die Studierenden in
vielfältiger Weise Bezug auf vorausgehende Unterrichtsinhalte suchen und können müssen.
Leistungsfeststellung in den Aufgabenarten
Zur Aufgabenart I
Diese Aufgabenart greift im besonderen Maße einen (den) Kernansatz des Unterrichtsfaches auf, der mit dem Kernbegriff „Kreativität“ allgemein umschrieben werden kann.
Hierbei ist das Ziel nicht unbedingt eine in sich geschlossene Leistung / Arbeit zu erbringen, vielmehr können unterschiedliche Lösungsansätze in Form von Skizzen, Konzepte etc. entstehen, die eher die Suche nach einer „vielschichtigen“ Lösung dokumentieren.
Der Aufgabenteil „schriftliche Erläuterung“ gehört obligatorisch zu dieser Aufgabenart. Dabei werden die Inhalte/Ergebnisse dieser Arbeit einer schriftlichen Reflexion unterzogen, die über Planung, Ausführung und Realisation erschöpfend Auskunft geben kann.
Die Leistungsanforderungen und die Bewertung beziehen sich dabei schwerpunktartig auf die praktische Arbeit, erst in zweiter Linie auf die schriftliche Erläuterung.
Die Studierendenleistung ist daraufhin zu beurteilen, inwieweit innerhalb des Rahmens der Aufgabenstellung
- die im Bereich der bildnerischen Praxis erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten genutzt werden,
- die zur Realisation notwendigen Mittel sachgerecht eingesetzt werden,
- der Form-Inhalt-Zusammenhang bei der Realisation berücksichtigt wird,
- eine intersubjektive verstehbare „Bildmitteilung“ erzielt wird,
- im schriftlichen Aufgabenteil Konzeption und Realisation angemessen dargestellt sind.
In den Semesterstufen 3 bis 5 kann, sofern die Fachkonferenz der Schule dies beschließt, eine der Klausuren durch eine bildnerisch-praktische Arbeit der Aufgabenart I als Hausarbeit ersetzt werden.
Zur Aufgabenart II
Ein wesentliches Merkmal der Leistungsfeststellung ist hier die Überprüfung von Werturteilen, der Wahrnehmung und Deutung von visuellen Texten, der über die Artikulation subjektiver Anmutungserlebnisse hinausgeht. Diese Aufgabenart setzt also auf Wechselbezüge in der Mitteilung der besonderen formalen und inhaltlichen Vermittlungsstrukturen der vorgelegten Werke.
Zur Aufgabenart III
Die Erörterung eines fachspezifischen Problems wird vorzugsweise in Leistungskursen sinnvoll und erfüllbar sein.
Eine angemessene Arbeit setzt dabei auf fächerübergreifende Aspekte, die bei der Befragung visueller Texte (Objekte) zwingend notwendig sind. Philosophische Betrachtungen, literarische
Anmerkungen und geschichtliche Fakten werden bedeutsam, um eine Leistung umfassend und zutreffend zu beurteilen.
Abiturmodalitäten
Die genannten Aufgabenarten sind grundsätzlich im Abiturbereich relevant, wobei drei Abituraufgaben ( Aufgabenart I, II oder III) zu Auswahl vorliegen, aber nur eine davon zu bearbeiten ist.
Kunst kann am Westfalen-Kolleg Paderborn als zweites, drittes oder viertes Abiturfach gewählt werden.
Weitere Formen der Qualitätssicherung
In den Fachkonferenzen besteht für Lehrende und Studierende grundsätzlich die Möglichkeit, sich innovativ an allen Gegenstandsbereichen des Unterrichtsfaches Kunst zu beteiligen und einzubringen. In den Fachsitzungen ist daher eine enge Zusammenarbeit erforderlich, die zur Vereinheitlichung und Sicherung der Unterrichtsinhalte beitragen soll.
Dazu gehören Besprechungen von Klausuren, Aufgabenarten und Bewertungen sowie auch reflektive Betrachtungen zum Abiturbereich und ggf. Revisionen. Für die praktische Unterrichtsarbeit sollen ebenso Erfahrungsberichte aus der Sicht von Lehrenden und Studierenden genutzt werden. Auf einheitliche Anforderungen im Bereich
„ Sonstige Mitarbeit“ ist zu verweisen.
Dabei werden schulinterne Lehrpläne als Unterrichtsbausteine pro Semester hilfreich sein, die in Zusammenarbeit mit den Studierenden gleichwohl aktualisiert werden sollen.
Zur Abstimmung/Aktualisierung allgemeiner und spezieller Fragen ist eine aktive Mitarbeit in den Facharbeitskreisen notwendig, um sogenannte „Standards“ mit anderen Kollegs - ZBW -
auszutauschen und/oder zu erarbeiten.
Studierende des Faches Kunst am Westfalen-Kolleg präsentieren ständig ihre Werke, die in den Ausstellungsbereichen des Gebäudes zu sehen sind. Weitere Ausstellungen in der Öffentlichkeit gehören ebenso zu unserem Programm.
Sehen Sie sich eine Auswahl der Kunstwerke an!
Auch Sie können so etwas fertig bringen!
Fachgruppe Kunst, Westfalen-Kolleg Paderborn
E. Drüke
F. Böck
H. Kleidt
Weiterführende Links:
Die Vorgaben für das Fach Kunst im Zentralabitur des Landes NRW (Weiterbildungskollegs)