Die Qualifikationsphase erstreckt sich über vier Kurshalbjahre (Semester 3-6). Nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten beiden Kurssemester hat der/die Studierende den schulischen Teil der Fachhochschulreife (FHR) erlangt. Nach vier erfolgreichen Semestern und der bestandenen Abiturprüfung wird der/dem Studierenden die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt.
In der Qualifikationsphase können die Studierenden ihren Interessen, ihrer Begabung und ihrer beruflichen Zielsetzung folgen, unter Beachtung der aus der APO-WbK (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Weiterbildungskolleg) resultierenden Pflichtbindungen. Dazu können sie im Rahmen des Fächerangebots ihre Studienschwerpunkte auf den sprachlich-literarisch-künstlerischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich legen.
Das Kursangebot gliedert sich fachweise in Grund- und Leistungskurse. Grundkurse umfassen in der Regel 3, Leistungskurse in der der Regel 5 Unterrichtsstunden in der Woche. Beide Kursarten unterscheiden sich nicht nur im Stundenumfang, sondern insbesondere auch in der Breite der Problemorientierung und in der Höhe des Anspruchsniveaus. Ein Leistungskurs muss aus dem Fächerkanon Deutsch, Englisch oder Mathe, der zweite aus dem Bereich Geschichte, Soziologie oder Biologie gewählt werden.
Die Belegungsverpflichtungen und andere Details sind komplex und die Beschreibung sehr umfangreich. Eine umfassende Information und Beratung wird im 2. Semester von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern und der Oberstufenkoordinatorin vorgenommen. Vorab kann man sich auch in der APO-WbK informieren.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass in der Regel die von Ihnen erbrachten Leistungen in der Qualifikationsphase zu zwei Drittel ihre Durchschnittsnote im Abitur bestimmen und die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik zwingend belegt werden müssen.
Die Qualifikationsphase endet mit der Abiturprüfung, die alle Studierenden in drei schriftlichen Fächern und einem mündlichen Prüfungsfach ablegen müssen und die unter den Bedingungen des Zentralabiturs des Landes NRW abgenommen wird.