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Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht

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  • Ab dem 01.09.2020 muss im Unterricht kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Kursen, in denen Lehrende oder Studierende der Risikogruppe angehören, wird im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders empfohlen, das Tragen der Maske im Unterricht beizubehalten. Der Nachweis über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe erfolgt durch die Vorlage eines aussagfähigen ärztlichen Attestes bei der Kollegleitung. Bitte meldet euch, wenn ihr zur Risikogruppe gehört.
  • Auf dem Gelände und innerhalb des Gebäudes gilt außerhalb des Unterrichts weiterhin die Maskenpflicht. Ausgenommen sind Situationen, in denen Menschen unter Einhaltung der Abstandsregel an einem festen Ort, insbesondere im Freien, stehen oder sitzen.
  • Den Studierenden, die aus ärztlich bescheinigten Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, werden Lernmaterialien online zur Verfügung gestellt.  Sie erhalten eine angemessene individuelle Rückmeldung, die Bewertung der erbrachten Leistungen geht in die Semesternote ein. Die Teilnahme an Klausuren, Prüfungen, etc. im Kolleg ist verpflichtend.
  • Gerade mit beginnender Grippesaison gilt außerdem, bei unklaren Erkältungssymptomen soll das Kolleg nicht betreten werden, insbesondere bei Auftreten von Fieber besteht Verdacht auf eine Corona-Infektion. Im Sekretariat und im Sanitätsraum stehen daher Fieberthermometer zur Verfügung.

Wichtig: Grundsätzlich empfehlen wir weiterhin Rücksicht auf andere zu nehmen und die Maske zu tragen!

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