
Maskenpflicht im Unterricht
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22. Oktober 2020
In Allgemein
Ab Montag, den 26.10.2020 gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht! Darüber hinaus bleibt die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände unverändert bestehen. Des Weiteren sollen auch weiterhin folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
- regelmäßiges Stoß- und Querlüften (bitte an entsprechende Kleidung denken)
- regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren
- Abstand halten
Bleiben Sie gesund!!!