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Maskenpflicht im Unterricht

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Ab Montag, den 26.10.2020 gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht! Darüber hinaus bleibt die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände unverändert bestehen. Des Weiteren sollen auch weiterhin folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:

  • regelmäßiges Stoß- und Querlüften (bitte an entsprechende Kleidung denken)
  • regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren
  • Abstand halten

Bleiben Sie gesund!!!

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